Rechtsgarantie der Konformität

1. Gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

Die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist in den Artikeln 128 ff. des italienischen Verbraucherschutzgesetzes geregelt und gilt zugunsten des Verbrauchers, der Produkte (Verbrauchsgüter) für den persönlichen Gebrauch erwirbt (d. h. zu Zwecken, die nicht seiner beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind), sofern diese einen Mangel der Vertragsmäßigkeit aufweisen.

2. Mängel der Vertragsmäßigkeit

Als Mängel der Vertragsmäßigkeit gelten innere und materielle Mängel einer Sache, die nicht leicht zu beseitigen sind und die ihre Verwendbarkeit tatsächlich beeinträchtigen oder ihren Wert erheblich mindern bzw. sie für den vorgesehenen Gebrauch ungeeignet machen.

3. Wann die gesetzliche Gewährleistung nicht gilt

Die gesetzliche Gewährleistung deckt keine Mängel ab, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäßen oder ungewöhnlichen Gebrauch, auf Unfälle (z. B. Sturz) oder auf vorsätzlich verursachte Schäden am Produkt zurückzuführen sind. Ebenso ausgeschlossen sind Mängel, die durch Reparaturen entstanden sind, die von anderen Personen als dem Hersteller oder dem Verkäufer durchgeführt wurden.

4. Wie Ksport die gesetzliche Gewährleistung anwendet

Liegt ein Mangel der Vertragsmäßigkeit vor, hat der Kunde Anspruch auf Reparatur oder Ersatz des mangelhaften Produkts (die Entscheidung trifft Ksport je nach Art des Mangels) ohne zusätzliche Kosten, es sei denn, die verlangte Abhilfe ist unmöglich oder im Vergleich zur anderen unverhältnismäßig. Sind Reparatur oder Ersatz nicht möglich, hat der Verbraucher Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises oder auf eine Rückerstattung eines dem Wert des Produkts entsprechenden Betrags, gegen Rückgabe des mangelhaften Produkts an den Verkäufer.

5. Dauer der gesetzlichen Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung gilt für zwei Jahre ab Lieferung der Ware und muss vom Verbraucher innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden. Daher ist es erforderlich, den Kaufnachweis stets aufzubewahren (elektronische Kaufquittung oder im Paket enthaltenes Transportdokument).

6. Wie die gesetzliche Gewährleistung geltend gemacht wird

Zur Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistung ist es erforderlich, eine E-Mail an info@combatarena.it zu senden, in der der Mangel der Vertragsmäßigkeit gemeldet, das Problem ausführlich beschrieben und aussagekräftiges Fotomaterial als Nachweis des Mangels beigefügt wird.

Nach Prüfung der übermittelten Unterlagen gibt der Ksport-Kundendienst dem Kunden eine erste Einschätzung, ob der Mangel auf einen Vertragsmangel zurückzuführen ist oder einem der unter Punkt 3 beschriebenen Fälle zuzuordnen ist.

Wird ein Mangel der Vertragsmäßigkeit festgestellt, wird der Kunde autorisiert, das mangelhafte Produkt an Ksport zu senden, damit überprüft werden kann, ob die Fehlfunktion tatsächlich auf einen Vertragsmangel zurückzuführen ist. Das Produkt muss innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung der Gewährleistung bei Ksport SRL eingehen. Kostenlose Versandetiketten werden zur Verfügung gestellt. Ein Abholservice kann nicht angefordert werden.

Wird der Mangel der Vertragsmäßigkeit bestätigt, führt Ksport innerhalb einer angemessenen Frist (die je nach Produkt zwischen 10 und 30 Tagen bei nationaler Produktion bzw. zwischen 30 und 60 Tagen bei internationaler Produktion variieren kann) eine Reparatur oder einen Ersatz durch, ohne dem Verbraucher Kosten zu berechnen. Die Kosten für die Rücksendung des reparierten bzw. ersetzten Produkts an den Kunden trägt Ksport.

Produktersatz kann je nach Verfügbarkeit des Herstellers Einschränkungen unterliegen; in diesem Fall sorgt Ksport für eine Rückerstattung des Betrags oder für die Lieferung eines Produkts von vergleichbarem Wert.

7. Übertragung der Gewährleistung

Der Käufer kann das Gewährleistungsrecht im Falle der Weiterveräußerung des Produkts an Dritte übertragen. In diesem Fall muss jedoch stets der Kunde, der die ursprüngliche Bestellung aufgegeben hat, die Gewährleistung beantragen.

Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand Padua zuständig.